Preise

Die Preise für Übersetzungen variieren je nach Umfang und Fachgebiet. Für nicht beglaubigte Übersetzungen kann man von 1€ pro angefangene Zeile ausgehen (1 Zeile = 55 Anschläge).

Für beglaubigte Übersetzungen erfolgt die Vergütung nach §11 JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz). Und zwar ab 01.06.2025 pro angefangene Zeile wie folgt:

Für Mehrfertigungen der Übersetzung werden pauschal 50 Cent pro Seite (15 Cent ab der 51. Seite) berechnet

Sind mehrere Texte zu übersetzen, wird die Höhe des Honorars nicht einheitlich, sondern für jeden Text gesondert bestimmt (§ 11 Abs. 3 Satz 1 JVEG).

* Eine besondere Erschwerung liegt z.B. vor bei:

  • häufiger Verwendung von (auch juristischen) Fachausdrücken,
  • schwerer Lesbarkeit des Ausgangstextes,
  • besonderer Eilbedürftigkeit, wenn es sich um eine in Deutschland selten vorkommende Sprache handelt,
  • graphischer Darstellung von Vordrucken,
  • Disparität der Fachbegriffe in den heranzuziehenden Sprachen,
  • Dialektfärbungen, Orthographie und Satzzeichenfehlern, Schachtelsätzen, veralteten Sprachformen usw..